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Scheidung von Deutschen in der Ukraine, Unterhalt, Anerkennung ausländischer Scheidungen Deutschland


Eine Scheidung in der Ukraine kann unabhängig davon stattfinden, wo die Ehe geschlossen wurde.

In der Regel ist bei deutsch-ukrainischen Ehen auch eine Scheidung in der Ukraine möglich. Es kann durchaus auch praktisch für deutsche Staatsbürger sein, die Scheidung in der Ukraine durchzuführen.

Hier muss kein Trennungsjahr abgewartet werden, weshalb die Scheidung wesentlich schneller erfolgt. Normalerweise ist dies auch noch wesentlich kostengünstiger.

Scheidungsvoraussetzungen in der Ukraine

Rechtsgrundlagen für die Scheidung sind Art. 10, 174, 212, 214 der ZPO der Ukraine und Art. 110-112 ff des Familiengesetzbuches der Ukraine.

Die Scheidungsvoraussetzungen sind dabei ähnlich wie in Deutschland.

Hier sind einige der folgenden Details:

  • Die Ehe muss endgültig gescheitert und zerrüttet sein.

  • Es wird kein gemeinsamer Haushalt geführt und nicht mehr gemeinsam gewirtschaftet.

  • Nichtbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft, es muss eine Trennung stattgefunden haben.

  • Die Weiterführung der Ehe liegt nicht mehr im Interesse mindestens einer der Parteien.

  • Der Scheidung dürfen keine gültigen Rechtsvorschriften entgegenstehen.

  • Dabei darf die Scheidung keine Rechte, Freiheiten oder Interessen Dritter verletzen.

Damit ist gemeint, dass die Ehefrau schwanger ist, oder eine Art, die aus der Ehe hervorgegangen ist, nicht älter als ein Jahr alt ist.

In diesem Fall ist eine Einwilligung in die Ehescheidung durch die Ehefrau erforderlich. Ansonsten kann in dieser Zeit keine Scheidung stattfinden.

Ein Trennungsjahr ist nicht nötig. Das Gericht kann aber einen Versöhnungszeitraum anordnen.

Wenn ein Versöhnungszeitraum aufgegeben wird, beträgt dieser meistens einen Monat. In der Praxis kommt das aber eher selten vor und wenn, dann nur, wenn eine Seite dies ausdrücklich beantragt.

Gerichtszuständigkeit

Klagen wegen Ehescheidungen werden bei Gerichten der untersten Instanz schriftlich am Meldeort des Beklagten eingereicht und verhandelt. Dies sind städtische Gerichte oder Kreisgerichte, vergleichbar mit Amtsgerichten in Deutschland.

Ist der Wohn- oder Meldeort unbekannt, wird zunächst das Gericht am letzten Meldeort des Beklagten zuständig. Ist kein bekannter Meldeort in der Ukraine vorhanden, oder liegt dieser im Ausland, kann die Klage am Meldeort oder Wohnort des Klägers eingereicht werden. Falls erforderlich, kann ein Gericht die örtliche Zuständigkeit in der Ukraine festlegen.

Anwaltszwang und rechtliche Vertretung

In Zivilprozessen ist eine Vertretung möglich und es besteht grundsätzlich keine persönliche Anwesenheitspflicht. D.h. Man kann sich in Scheidungssachen anwaltlich vertreten lassen, ohne dass man in der Ukraine vor Gericht persönlich anwesend sein muss.

Dazu ist allerdings eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich.

Wenn die Vollmacht z. B., in Deutschland, bei einem Notar beglaubigt wird, muss dieser beim für den Notar zuständigen Landgericht in Deutschland apostilliert und anschließend in der Ukraine übersetzt werden.

Ablauf gerichtlicher Ehescheidungen in der Ukraine

Alstes ist die schriftliche Klageeinreichung beim zuständigen Gericht erforderlich. Die Scheidungsgründe müssen dargelegt werden. Es muss in der Regel eine Erbschaft im Original beigefügt sein. Wenn sich dabei um eine Ausländische Urkunde handelt, muss diese apostilliert und mit einer, in der Ukraine gefertigten, notariell beglaubigten Übersetzung versehen sein. Es muss im Original eingereicht werden. Anschließend vergibt das Gericht ein Aktenzeichen und stellt die Eingangsbestätigung zu.

Nach 4 Wochen muss eine Bestätigung der Ukraine ausgefüllt werden. Durch Gerichtsüberlastung in vielen Regionen wird das aber praktisch derzeit nicht mehr überall umgesetzt. Man kann erfahrungsgemäß davon ausgehen, dass in der Regel, innerhalb von ca. 4 bis 6 Wochen wird eine Verhandlung angesetzt. Ansonsten sind auch Beschwerden zielführend.

Die Gegenseite muss ordnungsgemäß, in der vorgeschriebenen Form über ihre Meldeadresse geladen und über Ort und Zeit der Gerichtsverhandlung benachrichtigt werden. Ist dies nicht der Fall, ist der Wohnort unbekannt, liegt dies an der Veröffentlichung von Anzeigen in Bekanntmachungsblättern und Zeitungen öffentlich zugestellt.

Die Gegenseite hat das Recht zweimal nicht zu erscheinen. Bei der von Dritten angesetzten Verhandlung ergeht dann ein Abwesenheitsurteil in Abwesenheit.

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit besteht, Verhandlungen zu vertagen oder zu unterbrechen.

Eine erste Überprüfung kann 6 Monate vor dem ersten Termin erfolgen. Manchmal wird 1 Monat aufgegeben.

Wenn eine einvernehmliche Scheidung stattfindet, ist das Verfahren sehr einfacher. Gemäß den Informationen und Informationen in den relevanten Dokumenten können die Informationen in den detaillierten Informationen gefunden werden, in denen die Informationen zu den Informationen am besten spezifiziert sind und dass die Informationen zu den Informationen enthalten sind. Gegebenenfalls wird in Abwesenheit zu verhandeln gebeten. Idealerweise reicht man diese notariell beglaubigte Erklärung beim Gericht ein. Bitte lesen Sie dies in der Regel sofort beim ersten Termin zur Scheidung.

Scheidungsfolgesachen, Unterhalt, Sorgerecht usw., müssen getrennt werden beantragt und erhalten jeweils eigene Aktenzeichen. Diese sind in der Regel Gegenstand abgetrennter Verfahren und gehören nicht zur Hauptsache. Die Scheidung kann somit auch bei offenen Unterhaltsfragen, Vermögensaufteilungen usw. erfolgen. ausgesprochen werden.

Im Scheidungsverfahren wird auf Antrag auch über die Namensführung entschieden.

Scheidungsurteile treten immer mit Ablauf der Widerspruchsfrist in Rechtskraft. Am Ende des Verfahrens ergeht ein Scheidungsurteil. Dieses Urteil fällt, wenn es in Anwesenheit der Beklagten verkündet wurde, nach 10 Werktagen in Rechtskraft. Wenn in Abwesenheit verhandelt wurde, nach 20 Werktagen, wenn kein Wiederspruch eingelegt wurde.

Als Beweis der Scheidung erhält man ein Scheidungsurteil. Dies wird schriftlich zugestellt. Das Original verbleibt zur Verwahrung beim Gericht. Ausgegeben werden an die Prozessbeteiligten nur amtliche Kopien. Diese sind im deutschen Rechtsverkehr nach der Rechtskraft getreten sind, zu apostillieren nachzuweisen.

Scheidungsfolgen, Vermögensaufteilung, Versorgung und Unterhalt

Es gilt in der Ukraine der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft wie auch in Deutschland.

Die Zugewinngemeinschaft kann aber auch bereits durch Führung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, bei einem Zusammenleben von mehr als fünf Jahren, entstehen.

Der Antrag auf Vermögensaufteilung kann beim Gericht auch noch bis zu 3 Jahre nach der Scheidung gestellt werden.

Ausschließen bzw. Begrenzt kann man diese Regelungen wie in Deutschland auch durch einen entsprechenden Ehevertrag vornehmen.

Kindesunterhalt beträgt grundsätzlich 1/3 aller Einnahmen, des Unterhaltsschuldners. Beim ersten Kind in Höhe von 1/3, bei weiteren Kindern aber insgesamt nicht mehr als ½ aller Einnahmen des Unterhaltsschuldners, allerdings nicht weniger als 30 % des Existenzminimums. Unabhängig vom Einkommen.

Erziehende Mütter haben bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, Anspruch auf 1/6 aller Einnahmen des Mannes als Betreuungsunterhalt. In Ausnahmefällen können die Stempel auch verlängert werden.

Der Versorgungsausgleich ist in der Ukraine unbekannt.

Weiteres wird gerichtlich im Einzelfall festgelegt.

Berufungen und Einlegung von Rechtsmitteln

Gegen Scheidungsurteile der Kreis- und Städtischen Gerichte, können in bestimmten Fristen Berufungen, bzw. Rechtsmittel eingelegt werden.

Bei Scheidungssachen ist die Berufungsinstanz das jeweilige Gebietsapellationsgericht, in dem das Urteil verkündet wurde.

Berufung ist innerhalb von 30 Werktagen nach Zustellung des Urteils möglich, wenn die Beklagte bei der Verhandlung anwesend war, bei Abwesenheitsurteilen in von 20 Werktagen nach Zustellung.

Das Berufungsgericht kann das Urteil bestätigen oder eine anderslautende Entscheidung treffen.

Die höhere Berufungsinstanz ist danach bereits das Oberste Gericht der Ukraine.

Hier können ebenfalls neue Entscheidungen getroffen werden, das Urteil kann bestätigt werden, oder an die Vorinstanz zurückverwiesen werden.

Eheauflösung und Scheidung bei Standesämtern

Es besteht bereits in der Ukraine auch die Möglichkeit, Ehen bei Standesämtern auflösen zu lassen. Dies ist eine Besonderheit im postsowjetischen Raum.

Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

Die Erbschaft muss in der Ukraine stattgefunden haben

Es dürfen keine Streitigkeiten vorhanden sein, die Eheauflösung muss einvernehmlich stattfinden.

Es dürfen keine gemeinsamen Kinder aus der Ehe hervorgegangen sein.

Als Scheidungsdokument erhält man eine Scheidungsurkunde des Standesamtes.

Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in Deutschland

Ausländische Scheidungsurteile müssen in Deutschland immer anerkannt werden. Ansonsten gelten im Ausland geschiedene Ehen bis zur Anerkennung als sog. „hinkende“ Ehen. Sollen die Ehen in Deutschland als geschieden gelten, bedarf es dazu der Anerkennung der ausländischen Rechtsakte in Deutschland. Dies ist in §§ 107 FamFG geregelt. ff

Zuständig dafür ist die jeweilige Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. In den Regeln stehen die OLGs. Ist kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden, ist die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin zuständig.

Die Entscheidung erfolgt auf Antrag. Zum Antrag berechtigt sind neben den angewandten Personen, diein rechtliches Interesse geltend machen können.

Bis zur Entscheidung gilt der Personenstand aber nach wie vor als „verheiratet“. Die Entscheidung ist für alle deutschen Behörden bindend. Mit der Anerkennung gilt die ausländische Entscheidung rückwirkend als geschieden. Dies bezieht sich aber nur auf die Scheidung in der Hauptsache.

Eventuelle Folgesachen (Unterhalt/Versorgungsausgleich usw.) sind davon nicht tangiert. Dies muss je nach Bedarf gesondert in einem Zivilverfahren geregelt werden.

Wenn die ukrainischen Verfahrensvorschriften für Scheidungen formal eingehalten wurden, wird die Ehescheidung in aller Regel problemlos anerkannt. Dies entspricht im Wesentlichen auch den deutschen Rechtsvorschriften in Scheidungsangelegenheiten.

Erfahrungsgemäß kommt es in der Ukraine aber manchmal vor, dass dies nicht der Fall ist.

Manchmal wird Gegenseite z. B. nicht ordnungsgemäß geladen, bzw. über die Verhandlung informiert usw. Häufig steht darüber auch nichts im Urteil, obwohl das tatsächlich geschehen ist. Dies gilt hier für die Reparatur der richtigen Teile, soweit nicht behobene Fehler auch im unteren Bereich ausfallen, die auf die mit den Problemen in Deutschland verbundenen Schäden, Probleme und Probleme zurückzuführen sind.

Ansonsten kann sich die Anerkennung sehr in die Länge ziehen und es können Unterlagen nachgefordert werden, deren Beschaffung sich als problematisch und aufwendig erweisen kann.

In der Rechtspraxis kann man sagen, dass die meisten Scheidungsurteile in Deutschland problemlos anerkannt werden, wenn auf die Vermeidung von Fehlern geachtet wurde.

Die Anwaltskanzlei LegalGB ist die Anlaufstelle für Ausländer in der Ukraine mit familiären Problemen.

Wir sprechen Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch. Der Direktor ist ein europäischer Direktor.

E-Mail: info@legalgb.com​ 

Empfangsstelle:
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im Hauptquartier der Nationalen Industrie- und Handelskammer der Ukraine;
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