Gründung, Registrierung und Organisation nichtkommerzieller Organisationen,
Vereine und Stiftungen in der Ukraine.
Die Kanzlei erbringt juristische Dienstleistungen für die Gründung nichtkommerzieller Organisationen (Verbände) in der Ukraine und insbesondere:
• Beratung zum Prozess und zur Vorgehensweise bei der Registrierung einer Wohltätigkeitsorganisation, zu Risiken und wichtigen Aspekten gemeinnütziger Aktivitäten in der Ukraine;
• Entwurf und VorbereitungVorlage der für die Gründung der gemeinnützigen Organisation erforderlichen Unterlagen, einschließlich Gründungsurkunde und Satzung;
• Registrierung bei staatlichen Behörden;
• Erhalt des Stempels. In der Ukraine ist der Stempel eine wesentliche Voraussetzung für die Eröffnung des ukrainischen Bankkontos;
• Erlangung des Status einer gemeinnützigen Organisation durch die ukrainischen Steuerbehörden;
• Steuerberatung für Aktivitäten in der Ukraine;
• die Legalisierung der internationalen oder ausländischen Wohltätigkeitsorganisation in der Ukraine;
• Unterstützung, Vermittlung und Lösung von Rechtsstreitigkeiten in der Ukraine;
• Anpassung an die Gesetzgebung und Organisation nichtkommerzieller Aktivitäten in der Ukraine.
Eine gemeinnützige Organisation in der Ukraine ist eine juristische Person des Privatrechts. Die Gründungsurkunden definieren die gemeinnützige Tätigkeit in einem oder mehreren Bereichen als den nicht ausschließlichen Hauptzweck ihrer Tätigkeit. Das ukrainische Regime ähnelt dem italienischen (Art. 36/38 des geltenden Zivilgesetzbuchs).
Das Verfahren zur Legalisierung gemeinnütziger Aktivitäten in der Ukraine und zur Erlangung des Status einer nichtkommerziellen Organisation. unterliegt dem ukrainischen Zivilgesetzbuch und dem ukrainischen Gesetz „Über gemeinnützige Aktivitäten und gemeinnützige Organisationen“.
Natürliche und juristische Personen, mit Ausnahme nichtterritorialer öffentlicher Körperschaften und lokaler Behörden, können Gründer von Vereinsorganisationen in der Ukraine.
Die Verbände und gemeinnützige Stiftungen in der Ukraine können in ihr Team (zusätzlich zu den Gründern) weitere Teilnehmer aufnehmen, die auf die in der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung erstellten Satzung vorgeschriebene Weise beigetreten sind.
Nach dem Recht der Ukraine ist die gemeinnützige Organisation von der Mehrwertsteuer, der Einkommenssteuer und der Körperschaftssteuer befreit.
Alle Gelder, die eine gemeinnützige Organisation für wohltätige Zwecke erhält, sind in der Ukraine von der Besteuerung befreit. Das Justizministerium der Ukraine ist die Registrierungsbehörde für die Gründung von Vereinen.
Eine Legalisierung ist für internationale oder ausländische Wohltätigkeitsorganisationen erforderlich, um Aktivitäten in der Ukraine durchzuführen.
Anmeldeschluss ca. fünf Werktage.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Unternehmen in Bezug auf die Ausführungen zu diesem Punkt der Gründung von Vereinen in der Ukraine, verfügt über umfassende Kenntnisse des relevanten Rechts in der Ukraine und ist in der Ukraine befugt, alle Rechte der Mandanten vor allen Gerichten und Berufungsgerichten auszuüben. Bei Bedarf kann die Kanzlei Anträge stellen, Einsprüche einreichen, Dokumente und Zertifikate erstellen, Register validieren, Einzelpersonen, Partnerschaften und Anträge registrieren. Das Unternehmen hat außerdem das Recht, Bescheinigungen und Kopien über den sozioökonomischen Status jeder öffentlichen oder privaten Einrichtung in der Ukraine zu extrahieren, weiterzuleiten und anzufordern.
Bei Bedarf ist das Unternehmen in der Lage, die Buchhaltung zu verfolgen und alle steuerlichen Verpflichtungen mit fachkundigen Buchhaltern zu verfolgen, die regelmäßig in der Ukraine zugelassen sind und über nachgewiesene Erfahrung und Professionalität verfügen.
Darüber hinaus kann das Unternehmen Anträge auf Finanzierung und Zuschüsse stellen für die Ukraine.