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Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine.

Einholen einer Aufenthaltserlaubnis für Italiener in der Ukraine.

Die internationale Anwaltskanzlei für die Ukraine legalgb law firm LLC ist in der Lage, die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine zu verwalten. Alles mit maximalem Schutz und in voller Übereinstimmung mit der ukrainischen, italienischen und vergleichenden Gesetzgebung. Die Patienten werden professionell und mit anschließender Absicherung betreut.

Gemäß der ukrainischen Gesetzgebung sind ausländische Staatsbürger, die beabsichtigen, sich länger als 90 von 180 Tagen in der Ukraine aufzuhalten, verpflichtet, eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt zu beantragen, ein Recht und eine Pflicht, die mit der europäischen Aufenthaltserlaubnis vergleichbar sind. Die Dauer der vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine beträgt maximal drei Jahre und die Dauer hängt von den Gründen ab, aus denen sie erteilt wird. Beispielsweise die Laufzeit des Arbeitsvertrages. Das Recht/die Pflicht der Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine ist verlängerbar und gleichzeitig widerrufbar, wenn die wesentlichen Gründe für die Erteilung wegfallen. Die Aufenthaltserlaubnis wird von der für das jeweilige Staatsgebiet zuständigen Einwanderungsbehörde erteilt und kann durch bilaterale Verträge zwischen Staaten geregelt werden.

Die Erlangung einer verlängerten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine wird dem Konsulat des Herkunftslandes des Einwanderers in der Ukraine nicht offiziell mitgeteilt, daher ist man ggf. nicht beim AIRE (Register der im Ausland lebenden Italiener) registriert.  

Die folgenden Kategorien von Ausländern und Staatenlosen haben das Recht/die Pflicht, eine Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine zu erhalten:

Freiwillige, die von gemeinnützigen Organisationen, internationalen oder ukrainischen NGOs eingeladen werden;

Personen, die eine Arbeitserlaubnis in der Ukraine haben;

Wissenschaftler und Kulturschaffende, deren Einwanderung den Interessen der Ukraine entspricht;

Fachkräfte und Facharbeiter, die für die Wirtschaft der Ukraine notwendig sind;

Ausländer, die Gründer, Aktionäre oder Direktoren einer in der Ukraine registrierten juristischen Person sind und in die Ukraine einreisen möchten;

Investoren von mindestens 100.000 Euro in der Ukraine für unternehmerische Aktivitäten (private und familiäre Immobilieninvestitionen sind mit Ausnahmen ausgeschlossen);

Vorfahren und Nebenleute der Ukrainer;

Personen, die die ukrainische Staatsbürgerschaft besaßen, verzichteten dann darauf (nicht aberkannt);

wenn der Ehegatte Ukrainer ist und eine ununterbrochene Ehe von mehr als zwei Jahren besteht;

Personen, die aufgrund ihrer territorialen Herkunft Anspruch auf die Staatsbürgerschaft der Ukraine haben;

Menschen von klarem internationalem Ruf, deren Einwanderung in die Ukraine von nationalem Interesse ist.

 

Ein nicht zu übersehender Hinweis zu „einfachen“ Aufenthaltsgenehmigungen in der Ukraine: Um scheinbare oder fiktive Aktivitäten zu bekämpfen und Geldwäsche sowie die Einfuhr unerwünschter und krimineller Personen zu verhindern, haben die internen Behörden der Ukraine beschlossen, sich mit der Erlangung „einfacher“ Genehmigungen zu befassen, und überwachen zunehmend alle damit verbundenen Aktivitäten mit entsprechenden Ausweisungen Aufenthaltsgenehmigungen in der Ukraine, die unter unvollständiger Einhaltung der Gesetzgebung sowie bilateraler und internationaler Abkommen erworben wurden. Bedenken Sie, dass das elektronische Unternehmensregister, das aus dem System der italienischen Handelskammern importiert wurde, aktiviert wird. Darüber hinaus ist die Ukraine dem internationalen Register INTERPOL beigetreten.

Im Falle eines kommunizierten Widerrufs der Genehmigung in der Ukraine gelten die internationalen Verträge der Branche, vorrangig die des AIA, mit bilateraler Zuständigkeit zwischen der Ukraine und Italien.  

Die in Italien und der Ukraine zugelassene Kanzlei ist in der Lage, Verweigerungen oder Widerrufe von Aufenthaltsgenehmigungen in der Ukraine professionell zu verfolgen.

Weitere Dienstleistungen der Kanzlei für italienische Privatpersonen und Unternehmen,

der Eurozone und des Auslands in der Ukraine.

Internationale Anwaltskanzlei für die Ukraine „legalgb law firm“ „Benedetto & Partners» mit Niederlassungen in Kiew, Karkiw und Poltawa in der Ukraine sowie in Rom in Italien bietet ein umfassendes Spektrum an Beratungs- und Rechtsdienstleistungen für Ausländer in diesem Staat an.

Das Unternehmen bietet italienischen Privatpersonen und Unternehmen die folgenden Dienstleistungen an:

Rechtsberatung (Zivil-, Familien-, Straf-, Verwaltungs-, Steuer-, Drittsektor-, Handels- und Gesellschaftsrecht).

Erhalt der ukrainischen Steuernummer (Steueridentifikationscode); Ohne das Gesetz ist es nicht möglich, irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben und Eigentum zu erwerben. Erforderliche Dokumente: Kopie des Reisepasses (übersetzt ins Ukrainische) und  besondere Vollmacht.

Arbeitserlaubnis (alle Ausländer müssen diese erhalten, um in einem Unternehmen/Unternehmen in der Ukraine arbeiten zu dürfen; die Arbeitserlaubnis bietet die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten).

Eine Aufenthaltserlaubnis für einen Aufenthalt in der Ukraine von mehr als 90 Tagen für Ausländer muss beim ukrainischen Migrationsdienst eingeholt werden.

Unterstützung beim Immobilienkauf (erfordert qualifizierte rechtliche Unterstützung, wenn Sie sich für den Kauf oder die Miete einer Immobilie jeglicher Art entscheiden).

Beratung und Unterstützung italienischer Unternehmer (in jeder Phase und in jedem Tätigkeitsbereich: Handel, Landwirtschaft, Produktion, Energie, Informationstechnologie, IT, Import- und Exportgeschäfte).

Prozessführung und Mediation (Rechtsanwaltsdienstleistungen in den Bereichen: Zivil-, Familien-, Verwaltungs-, Handelsrecht; Adoption, Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt von Kindern).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kanzlei in Bezug auf das oben Genannte über umfassende Kenntnisse des relevanten Rechts in der Ukraine verfügt und in der Ukraine zugelassen ist. alle Rechte der Mandanten vor allen Gerichten und Berufungsinstanzen auszuüben. Bei Bedarf kann die Kanzlei Anträge stellen, Einsprüche einreichen, Dokumente und Zertifikate erstellen, Register validieren, Einzelpersonen, Partnerschaften und Anträge registrieren. Das Unternehmen hat außerdem das Recht, Bescheinigungen und Kopien über den sozioökonomischen Status einer öffentlichen oder privaten Einrichtung zu extrahieren, weiterzuleiten und anzufordern.  

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